01.12.2015
„Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.“ Diese berühmt gewordene Aufforderung John F. Kennedys scheint bei vielen Unternehmen als Botschaft angekommen zu sein.
Stiften liegt im Trend: Rund 21.800 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es in Deutschland, etwa 700 Stiftungen kommen jährlich neu hinzu. Das Vermögen der Stiftungen umfasst zirka 100 Milliarden Euro.
Stiftung ist nicht gleich Stiftung. Gemeinsames Merkmal der vielfältigen Erscheinungsformen: Eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, meist einem gemeinnützigen, auf Dauer gewidmet ist. Klassische Ausprägung ist die Stiftung bürgerlichen Rechts, die unter staatlicher Aufsicht steht und deren Stiftungszweck nicht veränderbar ist.
Mögliche Organisationsformen können aber auch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein, die ein höheres Maß an Flexibilität bieten. Neben den klassischen Ausprägungen stehen auch alternative Stiftungsformen weiter hoch im Kurs, insbesondere Treuhandstiftungen und Zustiftungen in Form von Stiftungsfonds.
Seit zwei Jahrzehnten gewinnen auch in Deutschland die nach amerikanischem Vorbild gegründeten Corporate Social Responsibility (CSR) Stiftungen zunehmend an Bedeutung. Das Ziel dieser Stiftungen orientiert sich am Management der gesellschaftlichen Chancen und Risiken, die mit der unternehmenseigenen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Die stiftenden Unternehmen dokumentieren damit öffentlich, dass ihnen eine auf Dauer angelegte gesellschaftliche Verantwortung wichtig ist. Anders jedoch als der karitative Non-Profit-Bereich, der häufig permanent von externen Geldströmen abhängig ist, können sich soziale Unternehmen selbst finanzieren.
Laut einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Bundesverbandes deutscher Stiftungen finden es 91 Prozent der Befragten gut, wenn jemand stiftet. In vielen von Unternehmen gegründeten Stiftungen ist ein mehr oder minder großer Teil des Stiftungskapitals in Firmenanteilen angelegt. Unternehmensverbundene Familienstiftungen sind seit der Stiftungsreform 2002 auch für mittelständische Unternehmen eine Rechtsformalternative zur Regelung der Unternehmensnachfolge, wenn die Unternehmensleitung in die Hände familienfremder, professioneller Manager gelegt werden soll.
Zudem kann das Engagement für einen „guten Zweck“ mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Stifter können Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen bis zu einer Million Euro alle zehn Jahre steuerlich geltend machen.
Für Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich der Freibetrag, unabhängig davon, aus wessen Vermögen die Zuwendung stammt. Die Motive der Stifter gründen jedoch nicht in erster Linie im Wunsch Steuern zu sparen. Vielmehr wollen sie laut Stifterstudie der Bertelsmann Stiftung etwas bewegen, Verantwortung gegenüber Mitmenschen übernehmen und der Gesellschaft etwas zurückgeben.
Stiftungen sind für die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen des Gemeinwesens elementar wichtige Akteure – nicht nur als Geldgeber, sondern insbesondere auch als Impulsgeber, Projektträger und Innovationsschmieden. Die moderne Stiftungsarbeit bietet dabei weit mehr Handlungsfelder als hinlänglich bekannt. Dabei wird das Engagement unmittelbar in der Öffentlichkeit sichtbar und kann nachhaltig als Vorbild wirken.
Entdecken auch Sie den Stifter in sich!